SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Gebührenänderung

Abzüge bei der Schmutzwassergebühr

Nachweisbar verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen (Gartenbewässerung, Verdunstungsmengen etc.) können bei der Ermittlung der Schmutzwassergebühr auf Antrag abgezogen werden.
Der Abzug ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Entwässerungsgebührenbescheides für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltend zu machen. Der Nachweis obliegt dem Grundstückseigentümer und ist durch einen ordnungsgemäß funktionierenden (geeichter) Wassermengenmesser oder nachprüfbare Unterlagen zu führen.

Niederschlagswassergebühr

Änderungen bei den versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Flächen oder Erstangaben bei Neubauten sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung mit den angefügten Formblättern einzureichen. Die veränderte versiegelte Fläche wird mit dem Datum der Ausführung der Maßnahme der Gebührenabrechnung entsprechend zugrunde gelegt.

Derzeit läuft die Neuerhebung der Flächen im Projekt Regenwassermangement Zukunft.SICHER

Gebührenänderungen bitte per Mail an gebuehren(ät)selh.de

Weitere Informationen erhalten Sie von Marcel von Piechowski.