SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Kanalbetrieb

Waschen, duschen, putzen, WC-Spülung – Wasser wird ständig gebraucht. Wenn es im Abfluss verschwindet, ist das Thema Abwasser für die meisten Menschen erledigt. Für die SELH AöR fängt die Aufgabe jetzt erst an.

Die öffentlichen Abwasseranlagen sind zu betreiben und zu unterhalten, damit das Abwasser ohne Störung zur Kläranlage kommt.

Regelmäßige Spülungen sind notwendig, um Ablagerungen zu vermeiden, aber auch gesetzlich vorgeschrieben. Die SELH AöR arbeitet nach einem differenzierten Spülplan. Hier sind die verschiedenen Aspekte der einzelnen Kanäle berücksichtigt. So werden z. B. sehr flache Strecken mit geringem Niederschlagswasseranteil häufiger gereinigt als große Sammler.

In einem Infoblatt haben wir für Sie wichtige Details zusammengefasst, auch eventuelle Auswirkungen auf private Anschlussleitungen.

In den meisten Schächten ist ein Behälter zum Auffangen des Schmutzes vorhanden. Hier wird u. a. Laub und Streugranulat zurückgehalten. Die Leerung dieser Schmutzfänger findet in regelmäßigen Abständen statt.

Um einen Einblick in die Kanalisation zu erlangen bzw. um den Zustand der Kanäle zu erfassen, finden im gesetzlich vorgeschriebenen 15-jährigen Rhythmus optische Inspektionen aller Kanäle statt. Unter optischer Inspektion versteht man die Befahrung der Kanäle mit einer TV-Kamera oder die Begehung bei Kanälen ab einem Durchmesser von ca. 1 m. Auch die Schächte unterliegen einer Inspektion und Beurteilung. Die gesammelten Daten sind Grundlage von Bewertungen und gehen in die Sanierungsplanung ein.

Die bei den Inspektionen und Schmutzfängerleerungen erfassten kleineren Schäden an Schächten, werden durch die Mitarbeiter der SELH AöR selbst behoben. Größere Schäden kommen in die Sanierungsplanung. Die Instandsetzung erfolgt dann durch Fremdunternehmen.

Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören nicht nur die Haltungen und Schächte sondern auch viele Sonderbauwerke. Dazu zählen u. a. Pumpen, Regenüberläufe, Einleitungsstellen, Regenrückhaltebecken und öffentliche Kläranlagen. Auch diese sind nach gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Daneben stehen regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Grünpflege in den offenen Erdbecken an.

Sollte es trotz aller Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu Störungen (Verstopfungen, Geruchsbildungen und ähnliches) kommen, sind unsere Mitarbeiter vor Ort. Sie untersuchen und beheben Missstände. Haben sie eine Störung festgestellt informieren Sie uns.