SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Neuer Hausanschluss

Wird ein Grundstück neu bebaut oder werden starke Veränderungen/Umbauten an einem Haus vorgenommen, die auch die Anschlussleitungen betreffen, ist rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor Durchführung der Arbeiten) ein Antrag auf Genehmigung bei der SELH AöR zu stellen. Bitte nutzten Sie dieses"Antragsformular Grundstücksentwässerung". Ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, empfiehlt sich die parallele Antragsstellung.

Alles Wichtige haben wir für Sie in unserem "Info-Blatt Anschlussgenehmigung (pdf)"zusammengefasst.

Der Kanalanschluss kann durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl erfolgen. Für den Straßenaufbruch ist aber eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers (in Lüdenscheid i. d. R. der STL – Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid) erforderlich.

Die Kosten für einen Anschluss variieren auf Grund von Längen, Dimensionen und Lage zum öffentlichen Kanal.

Der neue Anschluss wird in der offenen Baugrube von der SELH AöR abgenommen. Das Verfahren dazu finden Sie auf dem oben eingefügten Info-Blatt Anschlussgenehmigung.

Informationen erhalten Sie von Thomas Schombel.