SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Autowaschen

Die Stadt Lüdenscheid verbietet gemäß § 4 der Gefahrenabwehrverordnung (Satzung 3.05 - Auftrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet) das Waschen und die Reparatur von Kraftfahrzeugen auf Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) und in Anlagen (Park- und Grünanlagen, Wälder).

Auch auf privaten Grundstücken sollten Sie auf das Waschen von Fahrzeugen verzichten.

Die chemischen Reinigungsmittel und die gelösten Stoffe führen leicht zur Verunreinigung des Grundwassers. Dies verstärkt noch der Einsatz von Hochdruckreinigern, im schlimmsten Fall bei einer Unterboden- oder Motorwäsche. Ölhaltige Substanzen oder Rückstände der Bremsanlagen spülen sich auf den Untergrund.

Die Stoffe können dann zum Beispiel über Rasenflächen, Versickerungspflaster oder Versickerungsanlagen oder über die Regenwasserkanalisation ins Grundwasser oder direkt in ein Gewässer gelangen.

Es droht eine schädliche Verunreinigung des Gewässers oder Grundwassers, welche der Bund im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt und die im schlimmsten Fall gemäß § 324 Strafgesetzbuch (StGB) sogar strafbar ist.

Am umweltfreundlichsten waschen Sie ihr Auto in einer Waschstraße oder öffentlichen Selbstwaschanlage, die gegen ein geringes Entgelt nutzbar ist. Hier ist die Abwasserbeseitigung geregelt, d. h. kein Waschwasser gelangt direkt in ein Gewässer oder die Kanalisation. Abscheider halten die abgespülten Öle und Schadstoffe zurück. Diese entsorgt der Betreiber dann als Abfälle. Zudem ist der Wasserverbrauch im Regelfall so optimiert, dass eine geringe Menge Wasser für mehrere Autowäschen ausreicht.

So halten Sie sich an die Vorschriften und schonen zudem noch die Umwelt.

Sollten Sie selbst einen Waschplatz, Waschanlage oder Ähnliches auf Ihrem Grundstück betreiben, so ist dieser mit Abscheidern nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu versehen und bei der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises genehmigungspflichtig.