SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Starkregen und Überflutungsschutz

Hochwasser/Überschwemmung – nicht bei mir!

"Schrecklich diese Überflutungen an der Elbe oder am Rhein! Gut, dass ich weit vom nächsten Fluss entfernt wohne! Da bin ich ja vor Überflutungen sicher.“ So denken viele.

Aber Vorsicht! Trotzdem können urbane Sturzfluten auf Grund von immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, wie zum Beispiel 14.07.2021 in NRW (Altena, Hohenlimburg Altenahr aber auch Lüdenscheid-Brügge), ihr Grundstück überschwemmen.

Überlegen Sie mal:

  • Liegt Ihr Haus in einer Senke? Also in einem tief liegenden Gebiet, in dem sich Wasser sammeln kann?
  • Ist Ihr Haus am Hang gebaut? Können Wasserströme den Hang hinab auf Ihr Anwesen fließen und sich dort sammeln?
  • Steht Ihr Haus in der Nähe von einem Fluss, Bach oder Entwässerungsgraben?
  • Liegt Ihr Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet? Diese Gebiete sind in den Hochwassergefahrenkarten NRW dargestellt. 
  • Auch die Starkregengefahrenhinweise NRW stellen in einer Simulation Ergebnisse dar, die Ihr Haus betreffen können. (Informationen zu diesen Daten)

Wenn Sie einen von diesen Punkten einen mit „JA“ beantworten, dann kann Ihr Haus überflutungsgefährdet sein!

 Bei einem Starkregen kommt es

  • zu einem Anstieg von Bächen, Flüssen (nicht nur in den offenen, sondern auch in den verrohrten Bächen).
  • zu oberirdisch ablaufendem Niederschlagswasser.
  • zur Überlastung und dadurch zum Überstauen des öffentlichen Kanals.
  • zum Rückstau in die privaten Anschlussleitungen (hierzu lesen Sie bitte auch die Ausführungen unter Rückstausicherung).

Die Stadt Dortmund hat hierzu ein kleines Video erstellt. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Info-Broschüre "Alles klar bei Starkregen?" erarbeitet.

Mit Starkregen werden in der Meteorologie große Mengen Regen bezeichnet, die in kurzer Zeit fallen. Dieser Regen, der im Verhältnis zu seiner Dauer eine hohe Niederschlagsintensität hat kann wenige Minuten oder einige Stunden dauern, tritt aber nur selten auf.

Der bisher stärkste in Deutschland gemessene Regen brachte am 28. Juli 2014 in Münster ca. 300 Liter pro Quadratmeter in sieben Stunden. Die größte Menge (ca 220l/m²) fielen innerhalb von zwei Stunden. In Lüdenscheid fielen am 14. Juli 2021 ca. 140 Liter in 18 Stunden, dies entsprach einem 100-jährigen Regen, d. h. so ein starker Regen tritt statistisch alle 100 Jahre auf.

Anders als bei Hochwasser an Flüssen, sind bei den durch Starkregen entstehenden urbanen Sturzfluten keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Regenwasser und mitgeführter Schlamm sammelt sich von Gärten, Hof-, Park- und Straßenflächen und fließt in den Ortschaften ungeordnet ab. Kleine Entwässerungsgräben, Bäche und Straßen werden zu reißenden Strömen und das Oberflächenwasser strömt unkontrolliert zu den Geländetiefpunkten.

Nach den Aussagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) verändert der Klimawandel die Häufigkeit einzelner Wetterlagen über Westeuropa. Eine für Zentraleuropa immer wieder gefährliche Lage wird „Tief Mitteleuropa“ genannt. Für Deutschland bedeutet dieses Tief meist feuchtes und unbeständiges Wetter. Vor allem im Sommerhalbjahr besteht dann eine erhöhte Gefahr von Unwettern mit Starkniederschlägen und Überschwemmungen. Obwohl die Anzahl solcher Wetterlagen von Jahr zu Jahr sehr stark schwankt, steigt sie langfristig gesehen an. Nach einer vom DWD durchgeführten Studie gab es um 1950 im Schnitt 8 bis 10 solcher Wetterlagen pro Jahr. Heute sind es schon meist zwischen 9 und 15. Bis zum Jahr 2100 rechnet der DWD mit einem Anstieg auf eine Spanne zwischen 10 und 17. Wir werden uns wohl auf mehr solcher extremen Wetterlagen einstellen müssen.

 

Für den Ausbau der öffentlichen Kanalisation gibt es gesetzliche Vorgaben. Hierdurch sollen sich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Bürger tragbare Entwässerungsgebühren ergeben. Die SELH AöR überprüft gebietsweise die Hydraulik (also das Ablaufverhalten) der öffentlichen Kanäle. Bei rechnerischen Überlastungen erfolgen Bewertungen der davon ausgehenden Risiken und die eventuelle Aufnahme in das langfristige Sanierungsprogramm der SELH AöR.

Diese Bewertungen führten in der Vergangenheit im Stadtgebiet Lüdenscheid zum Bau von 9 Regenrückhaltebecken mit insgesamt 25.000 m³ Rückhaltevolumen, sowie 9 Hochwasserrückhaltebecken mit insgesamt 73.000 m³ Fassungsvermögen. Im Herscheider Gemeindegebiet sind 4 Regenrückhaltebecken in Betrieb. In den Regenrückhaltebecken wird Regenwasser aus den Kanälen gespeichert, bevor es in die Gewässer abgeschlagen wird. In den Hochwasserrückhaltebecken wird das jeweilige Gewässer angestaut, damit die Unterlieger geschützt werden.

Ein Ausbau der öffentlichen Kanalisation mit dem Ziel auch die Wassermenge von ungewöhnlichen  Starkregenereignissen abzuleiten, bedeutete die Verlegung von enormen Rohrgrößen. Hierdurch würden nicht nur die Straßen weit mehr in Anspruch genommen, auch stiegen die Baukosten in unverantwortlichem Maße. Ein hoher Reinigungsaufwand wäre zusätzlich erforderlich, da diese Dimensionierungen nur sehr selten benötigt würden. Im Ergebnis stiegen die Entwässerungsgebühren sehr stark an.

So unterstützt die SELH AöR die Stadt Lüdenscheid und die Gemeinde Herscheid schon bei der Entwicklung von Neubaugebieten oder Straßenausbauten um tragfähige Konzepte für den Ablauf von seltenen Sturzfluten zu erarbeiten. Diese sollen möglichst unschädlich über Straßen, Wege, Grünland, also über unbebaute Flächen abfließen.

Ebenso weist die SELH AöR bei der Planung von Neu- oder Umbaumaßnahmen privater Bauvorhaben und im Baugenehmigungsverfahren auf mögliche Überflutungsgefahren für betroffene Grundstücke hin. Manche der einfachen konstruktiven Maßnahmen lassen sich bereits in dieser Phase andenken und umsetzen.

Allen Maßnahmen sollte eine gründliche Analyse der Gefährdungslage und möglicher Schäden vorausgehen.

  • Überprüfen Sie, ob das Haus gegen Rückstau aus der Kanalisation gesichert ist. Denken Sie an eine regelmäßige Wartung der Anlage.
  • Halten Sie Straßen- und Hofabläufe sowie Zeilenentwässerungen frei von Schmutz und möglichen Hindernissen.
  • Erkennen und vermeiden Sie übermäßige Flächenversiegelungen auf Ihrem und den anliegenden Grundstücken. Betonierte und verdichtete Oberflächen verhindern, genauso wie dichte Pflasterungen, dass ein beachtlicher Teil des Wassers bereits in das Erdreich versickern kann. Versickerungspflaster, Wiesen und lockerer Untergrund hingegen nehmen das Oberflächenwasser zunächst wie ein Schwamm auf.
  • Prüfen Sie welche Bereiche des Grundstücks den Weg des Wassers beeinflussen. Mauern, eingefasste Wege, Kantensteine etc. könnten entweder den Abfluss des Wassers begünstigen oder es im schlimmsten Fall direkt zum Gebäude leiten.
  • Bei Neubauten (unabhängig der Nähe zu Gewässern) sollte bereits in der Planung darauf geachtet werden, dass diese bei urbanen Sturzfluten keinen Schaden nehmen können. Kann auf ein Kellergeschoss nicht verzichtet werden, legen Sie Lichtschächte und Zugänge so an, dass abfließendes Niederschlagswasser schadlos vorbei fließt.
  • Bedenken Sie bei baulichen Veränderungen, welche Auswirkungen diese auf urbane Sturzfluten haben könnten und stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab.
  • Verhaltensvorsorge: Halten Sie Notfallnummern bereit. Zeigen Sie Ihrem Personal bzw. der Familie wo Absperrungen vorhanden sind und wo Notschalter ausgeschaltet werden müssen.
  • Sind auf Ihrem Grundstück Einrichtungen wie z. B. Kindergarten, Seniorenheim oder eine Einrichtung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und sind diese bei Sturzfluten gefährdet? – Sind die Mitarbeiter geschult?
  • Verfolgen Sie bei Unwetterwarnungen die aktuellen Wettermeldungen in den Medien. (z. B. Deutscher Wetterdienst).

In besonderen Fällen kann man sich auch von einem Sachkundigen beraten lassen, der einem auch einen sogenannten Hochwasserpass ausstellen kann.

 

Konstruktive Maßnahmen

  • Bodensenken zum gezielten Wegleiten von Wassermassen
  • Bodenschwellen (Schwellen an Kellerfenstern und Türeingängen, an Zufahrten zum Grundstück)
  • Hochwasserfenster und Hochwasser-Garagentore
  • Klapp-Schotts
  • Aufkantungen z. B. bei Lichtschächten
  • Stationäre Wassersperren (Damm, Spundwand, Mauer etc.)
  • Kuppenlage herstellen (z. B. die Neigung des Pflasters sollte vom Haus wegführen)

 Mobile Schutzelemente

  • Sandsäcke
  • Barrieresysteme
  • Sperren für Türen und Fenster

 Maßnahmen zum Schutz vor Bodenfeuchtigkeit, Grundwasser und Sickerwasser

  • Weiße Wanne
  • Schwarze Wanne
  • Kellersanierung
  • Dränung (Achtung: Dränagewasser darf nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden.)

 Nutzung des Gebäudes

  • Überflutungsgefährdete Räume mit Fliesen und ohne Tapeten ausstatten
  • Heizungsanlage schützen
  • Wertgegenstände u. elektrische Geräte in oberen Stockwerken aufbewahren
  • Leicht schwimmbare Gegenstände (z. B. Brennholz) nicht in der Nähe eines Gewässers lagern

 Es sind noch weiter Maßnahmen je nach Örtlichkeit denkbar oder notwendig.

  • Fahren Sie nicht in überflutete Bereiche – „Hochwassertourismus“ gefährdet die Einsatzkräfte!
  • Betreten Sie keine überfluteten Straßen und Uferbereiche – sie könnten unterspült sein!
  • Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen in den Medien.
  • Informieren Sie Mitbewohner und Nachbarn.
  • Schauen Sie auf der Straße nach, ob vorhandene rechteckige Abläufe verstopft sind und scheuen Sie sich nicht diese im Notfall mit „starker“ Hilfe frei zu legen. Hierdurch kann die maximale Menge in die Kanalisation gelangen.
  • Überprüfen Sie Ihre privaten Hofabläufe und Zeilenentwässerungen.
  • Schützen Sie gefährdete Eingangsbereiche, Lichtschächte oder Fenster mit Sandsäcken, Bohlen oder anderen Materialien.
  • Bringen Sie Kinder und hilfsbedürftige Personen (ggf. auch die Haustiere) in die höheren Etagen.
  • Räumen Sie gefährdete Bereiche – denken Sie an persönliche Dokumente und Fotos.
  • Schalten Sie die Elektro-Versorgung für die gefährdeten Bereiche aus.
  • Parken Sie Ihr Auto um.
  • Vermeiden Sie das Betreten von Räumen und Bereichen in denen das Hochwasser hineingelaufen ist (insbesondere Keller, Souterrain, Tiefgarage) – es besteht die Gefahr eines Stromschlags und durch hohen Wasserdruck lassen sich Türen häufig nicht mehr öffnen.

Sollte Ihr Haus von einer urbanen Sturzflut oder einem Hochwasser betroffen sein, sind danach u. a. folgende Dinge zu überprüfen:

  • Informieren Sie die Feuerwehr über ausgelaufene Farben, Lacke oder Heizöl.
  • Sorgen Sie nach dem Abfluss des Hochwassers für die sachgerechte Entsorgung von betroffenen Gegenständen.
  • Essen Sie kein Obst und Gemüse aus den überfluteten Gebieten.
  • Lassen Sie die Bausubstanz von einem Sachkundigen überprüfen.

Viele Hauseigentümer setzen auf staatlich Hilfen im Ernstfall, aber die in der Vergangenheit geleisteten Hilfen waren freiwillig und begründen keinen rechtlichen Anspruch. Auch staatliche Zuschüsse sind häufig davon abhängig, ob die Betroffenen sich um einen Versicherungsschutz bemüht haben.

Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) muss sich jeder im Rahmen des Zumutbaren gegen Schäden durch Hochwasser schützen. Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Niederschlagswasser, das von außen in das Gebäude eindringt, abdeckt.

Die üblichen Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen treten im Schadensfall nicht ein. Hochwasserschäden zählen wie Sturm und Erdbeben zu den Elementarschäden. Grundsätzlich ist es möglich Überschwemmungen im Rahmen einer erweiterten Elementarschadenversicherung zu versichern. Da die Versicherer jedoch keine pauschale Schadeneinschätzung vornehmen können wird eine risikogerechte Kalkulation durchgeführt. Es wird unter anderem berücksichtigt, ob Sie in einem gefährdeten Gebiet leben und in welchem Umfang Schadenfälle in der Region bekannt sind (Stichwort "Risikozonen"). Danach richtet sich die Entscheidung ob der Schaden grundsätzlich versichert wird, und wenn ja, zu welchen Konditionen. Es ist davon auszugehen, dass 99 Prozent aller Gebäude versichert werden können, nur in ganz seltenen Fällen ist ein Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Auskunft darüber, welche Versicherer Elementarversicherungen anbieten und welche Kriterien dazu herangezogen werden, erhalten Sie zum Beispiel beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.