SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

7 Dinge, die nicht in die Toilette dürfen

Der Begriff Toilette stammt zwar von dem französischem Wort toile = Tuch, meint aber nicht das Toilettenpapier mit dem man sich nach der Notdurft abputzt, sondern das Tuch mit dem man sich vor seiner Umgebung abschirmt. Weitere Worte sind Lokus, aus dem lateinischen locus necessitatis = Ort der Notdurf, Latrine lat. Lavare – sich baden/waschen, WC- engl. Water closet = Wasserklosett, also ein WC dient der Verrichtung der Notdurft, ist abgeschirmt von anderen und wird mit Wasser betrieben.

Und da sind wir beim Thema – Wasser. Wenn etwas mit Wasser betrieben wird, fällt immer auch Abwasser an. Dies muss aufwendig in Kläranlagen gereinigt werden, um es anschließend dem Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Käme an der Kläranlage nur Wasser mit den Ausscheidungen von Menschen (Kot und Urin) an, wäre die Reinigung nicht problematisch. In die Toilette und auch sonst in die Abläufe (Waschbecken, Spülbecken, Dusche, Gullis) darf also nichts anderes als Abwasser (per Definition das durch seinen Gebrauch veränderte Wasser). Normales Toilettenpapier ist möglich, da es sich im Wasser auflöst und als Naturprodukt biologisch abbaubar ist. Leider zeigt die Praxis, dass wir aber noch viele andere Dinge im Klo entsorgen. Die Toilette wird zum Abfalleimer. Einige Stoffe sind aber giftig, andere führen zu Ablagerungen und Verstopfungen. Die Abwasserreinigung in Kläranlagen und der Betrieb der Abwasseranlagen (Kanäle, Pumpen, Becken …)  wird immer schwieriger, aufwändiger und damit teurer.

Daher hier zur Erinnerung die Dinge, die nicht in die Toilette gehören:

1.   Hygieneartikel (siehe unten): vor allem Feuchtes Toilettenpapier, Feuchttücher, Slipeinlagen, Binden, Tampons, Inkontinenzeinlagen, Kondome, Taschentücher, Zahnseide, Rasierklingen, Wattestäbchen, Windeln

2.   Küchenabfälle (siehe unten): Fette (z. B. Reste aus der Fritteuse), gekochte Essensreste,

3.   Flüssige Abfälle: z. B. Reste aus Flaschen, Dosen

4.   Feste Stoffe: z. B. Katzenstreu, Vogelsand, Asche, Wischtücher, Zigarettenkippen, Korken, Bierdeckel, Unterhosen, Haare

5.   Chemikalien: z. B. Farben, Lacke, Nagellackentferner Säuren

6.   Textilien: z. B. Einwegunterwäsche,  Lappen, Socken, Strumpfhosen …

7.   Arzneimittel (Siehe unten)

Gerade feuchtes Toilettenpapier und Feuchttücher sind so vom Hersteller konzipiert, dass sie sehr stabil sind. Damit stellen sie ein großes Problem für die Abwasserentsorgung dar. Sie müssen nicht nur mühsam aus dem Abwasser rausgefiltert werden, viel dramatischer ist der betriebliche Aufwand und Schaden in der Abwasserableitung. Sie führen schnell zu Verstopfungen von Leitungen (gerne auch in Hausanschlussleitungen) aber auch von städtischen Pumpen. Die daraus resultierenden häufigere Kontrollen, Reinigungen, Reparaturen und Ausfälle führen zu erhöhten Betriebskosten und damit letztendlich zu höheren Gebühren.

Essensreste locken vor allem Ratten an (siehe auch Rattenbekämpfung). Zusätzlich härten Fette und Öle bei kälteren Temperaturen aus und führen zu Verstopfungen in Leitungen, zuerst in der eigenen Hausanschlussleitung, dann in den Bauwerken der städtischen Entwässerung. Gerade an Pumpen setzen sich Fette gerne ab und führen dann zu erhöhten Reinigungs- und Wartungsaufwand.

Über menschliche Ausscheidungen (Urin), aber auch durch die falsche Entsorgung gelangen Arzneimittel ins Abwasser und dann in die Kläranlage. Diese schafft aber den Abbau selbst mit einer weitergehenden Reinigung nur bis zu 70 %. Das gereinigte Abwasser mit den Resten gelangt ins Gewässer und somit in den Wasserkreislauf. Hier findet über viele Jahre hinweg die Anreicherung von Stoffen statt. Ca. 150 verschiedene Arzneimittel können bisher in Gewässern und Grundwasser nachgewiesen werden. Auch in Trinkwasserproben hat man bereits Stoffe gefunden.

Deshalb gilt: Die Reste von Arzneimitteln gehören nicht in die Toilette, sondern generell in den Restmüll. Dieser kommt ausschließlich in Müllverbrennungsanlagen, wo die Wirkstoffe zerstört werden.

Zu beachten ist:

  • Kinder und Unbefugte sollen nicht an die Reste herankommen, daher in verknoteten Plastiktüten unter anderen Abfällen verstecken.
  • Glasflaschen nicht ausspülen, verschlossen in den Restmüll.
  • Spritzen und Kanülen nicht lose einwerfen, spitze Gegenstände umwickeln oder in stichfesten Gefäßen entsorgen.
  • Leere Blisterverpackungen in den Gelben Sack.
  • Papierverpackungen in die Papiertonne.

Nicht mehr benötigte Medikamente können auch am STL-Recyclinghof abgegeben werden. Einige Apotheken nehmen auf freiwilliger Basis Reste zurück.

Einige Spezialmedikamente (z. B. Krebsmedikamente (Zytostatika), Virustatika, Hormonpräparate) bitte der Apotheke zurückbringen, von der Sie diese erhalten haben - oder am Recyclinghof des STL abgeben.

Wir haben für Sie alles im übersichtlichen Flyer "Arzneimittel entsorgen - aber richtig!" zusammengestellt.