SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Gemeinsamer Anschluss

Gemeinsamer Hausanschluss

Häufig kommt es vor, dass sich Nachbarn Anschlussleitungen teilen. In diesen Fällen sind gemeinsam Regelungen zu treffen, wer für welchen Teil verantwortlich ist bzw. wie die anfallenden Kosten aufgeteilt werden. Prüfen sie, ob es bestehende Verträge oder Regelungen gibt.

Wir empfehlen einen Gestattungs-, Unterhaltungs- und Durchführungsvertrag für die gemeinschaftlich genutzten Hausanschlussleitungen mit ihren Nachbarn zu schließen. Hierbei ist die Lage der gesamten Anlagenteile zu dokumentieren.

Unser "Gestattungs-, Unterhaltungs- und Durchführungsvertrag - Muster.pdf" bezieht sich auf die Lösung, dass unabhängig von den angeschlossenen Liegenschaften das Leitungseigentum auf die jeweiligen Beteiligten bis zum öffentlichen Kanal aufgeteilt wird. So besitzt am Anfang des Abwasseranfalls der erste Eigentümer allein den Hausanschluss bis zum nächsten Anschlussnehmer und so weiter. Der Anschlussabschnitt zwischen dem in Fließrichtung letzten und dem öffentlichen Kanal inkl. Stutzen steht somit im gleichen Anteilseigentum aller. Die nächste Skizze verdeutlicht dies.

Vereinbarun_Skizze

Den "Mustervertrag.pdf" dürfen die Eigentümer eines Lüdenscheider oder Herscheider Grundstückes ohne gesonderte Zustimmung durch die SELH AöR verwenden.

Falls die gemeinsame Hausanschlussleitung noch nicht grundbuchlich gesichert ist, erfordert die Durchleitung die Eintragung über eine Eintragungsbewilligung. Auch hier haben wir eine "Musterbewilligung (pdf)" entworfen, die von den Eigentümern eines Lüdenscheider oder Herscheider Grundstücks ohne gesonderte Genehmigung durch die SELH AöR verwendet werden darf.

Eine detaillierte Ausführung finden Sie im Dokument "Erläuterungen zum Mustervertrag und der Mustereintragungsbewilligung bei gemeinsam genutzten Anschlussleitungen (pdf)".