SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Wurzeleinwuchs

Bäume und Sträucher sorgen für ein „grünes“ Stadtbild und tragen zum Wohlbefinden der Bürger bei. Unterirdisch kann dies aber auch ganz anders aussehen. Denn die Wurzeln der Bäume wachsen unterschiedlich weit und tief, eventuell auch in die Hausanschlussleitungen. 

Wurzeln in Kanälen stellen in erster Linie ein Abflusshindernis dar. Sie können zu Verstopfungen und damit zum Rückstau von Abwasser in der Leitung führen. Der Rückstau kann dann eine Überflutung und/oder Nässeschäden auslösen.

Bei folgenden Fällen ist man betroffen:

  • Wurzeln von Bäumen und Großsträuchern vom eigenen Grundstück schädigen Leitungen auf dem Nachbargrundstück
  • Wurzeln von Bäumen und Großsträuchern vom Nachbargrundstück schädigen die Leitungen auf dem eigenen Grundstück
  • Wurzeln von Bäumen und Großsträuchern vom eigenen Grundstück schädigen die eigene Leitung

Das Wurzelsystem von Bäumen und Sträuchern ist nach Art sehr unterschiedlich. Der Biologe/Gärtner unterscheidet Flach-, Tief-, Senk- und Herzwurzler, wobei diese Arten teilweise in Verbindung mit Pfahlwurzeln vorkommen, auch Mischungen der Wurzeltypen sind bekannt. Wurzeln wachsen, um die Pflanze über die gesamte Lebensdauer mit Nährstoffen und Wasser zu versorgen. Auch Wurzeln müssen atmen. Den Sauerstoff finden sie im natürlichen Bodengefüge. Zu geringer Sauerstoff hindert das Wachstum der Wurzel und führt letztendlich zum Absterben.  Entgegen der landläufigen Meinung wachsen Wurzeln nicht zum Wasser hin, vielmehr wachsen sie in Abhängigkeit der Poren des Bodens. Wurzeln gehen den Weg des geringsten Widerstandes, wachsen also gerne in porenreichen, wenig verdichteten Böden. Aber auch Leitungen und Kanäle werden in diesen Böden (Splitt-/ oder Sandbettung) verlegt. Deshalb wachsen Wurzeln hier häufig parallel entlang am Kanal. Eine Schadstelle am Kanal stellt für eine Wurzel einen großen Hohlraum dar, sodass die Wurzel hier eindringt.

 

Wurzeln dringen nicht durch intakte Leitungen und Mauern. Aber ein feiner Haarriss kann ausreichen, dass eine Wurzel eindringt. Auch undichte Rohrverbindungen dienen den Wurzeln zum einfachen Wachsen und damit Eindringen in den Kanal. Haben Sie festgestellt, dass Wurzeln in ihren Kanal einwachsen, sollten diese entfernt werden, bevor sie zu einem Rückstau führen. Nach dem Schnitt (z. B. mittels Fräse oder Kettenschleuder) sollte die Sanierung der Leitung erfolgen, denn nach einem Schnitt kann es zu einem verstärkten Neuaustrieb kommen. Ein Wurzeleinwuchs ist gem. DIN 1986-100 immer ein Schaden. Der Kanal wird als undicht eingestuft und muss saniert werden. Die Auswahl des Sanierungsverfahrens hängt von der Zugänglichkeit, der Länge, Art des Schadens und evtl. vorhandener weiterer Schäden ab. Es kann sowohl eine Linersanierung, aber auch die Erneuerung in offener Baugrube sinnvoll sein. Dies gilt es abzuwägen. Die Fachunternehmen beraten Sie. Vergleichen Sie Angebote.

Rechtlich gilt:        Der Eigentümer des Baumes haftet auch für die Schäden, die die Wurzeln seines Baumes verursachen. Eigentümer ist man, wenn der betreffende Baum auf dem eigenen Grundstück steht.

Häufig findet in der Praxis ein Abzug "neu für alt" statt, d. h. es wird berücksichtigt, dass die alte Leitung ein bestimmtes Alter hat und deshalb der Eigentümer der Leitung einen Teil der gesamten Erneuerungskosten übernehmen muss, weil er nun eine völlig neue Leitung erhält.

In der Regel wird auch der Mitverschuldungsanteil des Leitungseigentümers gem. § 254 BGB anerkannt, da grundsätzlich Wurzeleinwuchs nur deshalb passiert, weil schadhafte oder undichte Leitungen vorhanden waren. Folglich kann heute die Verantwortlichkeit für Schäden an Leitungen durch eindringende Wurzeln nicht mehr allein dem Baumeigentümer aufgebürdet werden, sondern der geschädigte Leitungseigentümer trägt Mitverantwortung. Der Anteil wird meist prozentual ermittelt.

Weitere Ausführungen unter http://www.baeumeundrecht.de/vsp/inhalt.htm (49. Haftung für Wurzeleinwuchs).

Ihr Kanal muss dicht sein, achten Sie daher bei der Neuverlegung auf dichte Muffen. Den Nachweis erbringt hier auch die erforderliche Zustands- und Funktionsprüfung. Achten Sie auch darauf, dass Bettungs- und Füllmaterial nicht zu locker verarbeitet wird. Anschließend berücksichtigen Sie die Lage der verlegten Kanalleitungen bei der Außengestaltung des Grundstücks. Der Abstand zum nächsten Baum sollte mehr als zwei Meter betragen, achten Sie auf die Wurzelart der Pflanzen, gerade Flachwurzler können gefährlich werden.